Ratgeber. Lieferanten und Importeure sind verpflichtet, begaste Container anzumelden und zu deklarieren. Die Praxis zeigt jedoch immer wieder „schwarze Schafe“ und andere Probleme rund um Schadstoffbelastungen. Bertram hat Tipps, wie sich ungekennzeichnete begaste Container erkennen lassen. Wie hoch der Restwert eines Begasungsmittels im Container sein darf, ist gesetzlich geregelt und wird mittels einer Freimessung durch entsprechende Fachleute geprüft und mit einer Bescheinigung zertifiziert. Doch nicht jeder begaste Container wird angemeldet und deklariert. Hinzu kommt, dass oft nicht festzustellen ist, ob eine Begasung im Versandland vollständig beendet wurde, also das Begasungsmittel wieder herausgelüftet wurde. Noch schwieriger zu erkennen und einzustufen sind Schadstoffe, die direkt von Waren oder Verpackungen in Containern ausströmen. Weltweite Schwierigkeit Ein echtes Problem: Denn viele Begasungsmittel beziehungsweise Schadstoffe sind geruchslos oder werden von anderen Gerüchen überdeckt. Trotzdem gilt für viele Container keine besondere Kennzeichnungspflicht. Gesundheitsgefährdungen und Erkrankun... jetzt weiterlesen
- Firmenprofil
- Dienstleistungen
- Branchenlösungen
- Schädlings-Lexikon
- Blog
-
Online-Shop
- Ratten & Mäusebekämpfung
- Festköderpräparate
- Frischköderpräparate
- Kontaktpräparate
- Wühl- und Feldmausbekämpfung
- Vergrämungspräparate
- Ködersicherheitsstationen
- Fallensysteme
- Zubehör