Die seit 1. September 2014 gültige Fassung der Biozidverordnung hat nicht unerhebliche Auswirkungen auf die kommunale Rattenbekämpfung. Für Köderpräparate mit Wirkstoffen der zweiten Generation wurden neue Umweltrisiken und für die berufsmäßige Verwendung ungleich höhere Auflagen bei der personenbezogenen Sachkunde definiert. Das Umweltbundesamt hat dazu Hintergrundinformationen (Fragen und Antworten) für die Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien veröffentlicht, die beachtet werden müssen. Das bedeutet, dass die Anwendungsbereiche wie auch die gute fachliche Anwendung und die befallsunabhängige Dauerbeköderung in der Kanalisation in und an Gebäuden im offenen Gelände auf Mülldeponien durch sogenannte „Risikominderungsmaßnahmen“ neu geregelt werden. Hier sind insbesondere folgende Leistungsmerkmale von Bedeutung, die üblicherweise und bisher in der Form erfahrungsgemäß nicht praktiziert werden: Kürzere Kontrollintervalle nach einer Hauptbelegung. Nachbeköderung bei Befall. Herausnahme und Entsorgung von nicht angenommenen Ködern. Befall- und Belegungsdokumen... jetzt weiterlesen
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